Stellungnahmen

hlb Bayern nimmt Stellung zum Hochschulinnovationsgesetz

15. Juni 2022. Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpft der hlb Bayern an seine Stellungnahme vom 30. Juni 2021 zum Entwurf eines Gesetzes über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern an. Das Bayerische Hochschuinnovationsgesetz (BayHIG) steht nun kurz vor der Verabschiedung. Allen Betroffenen, und damit auch dem hlb Bayern, wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sowohl schriftlich als auch mündlich vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag.

Der hlb Bayern begrüßt die Beibehaltung der Rechtsstellung der Hochschule als staatliche Einrichtung und rechtsfähige Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts (Artikel 4) als rechtssicherer Rahmen, der die Wissenschaftsfreiheit der Professorinnen und Professoren und deren konkrete Umsetzung innerhalb der Hochschule garantiert.

Hochschullehrerbund begrüßt Start der Hightech-Agenda

München, November 2021. Seit dem 4.10.2021 begrüßen die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ihre Studierenden wieder in Präsenz, also vor Ort in den Hörsälen und Laboren. Dieses Mal sind unter den Lehrenden schon die ersten Professorinnen und Professoren, die im Rahmen der Hightech-Agenda (HTA) des Freistaates neu berufen wurden. Dabei hat der Freistaat in einem bisher bundesweit einmaligen Schritt Stellen an den Hochschulen geschaffen, deren Lehrdeputat explizit nicht für den Ausbau von Studienplätzen, sondern zur Schaffung von Freiräumen für Forschung und Transfer dienen soll. Die ersten knapp 100 dieser sog. kapazitätsneutralen Stellen wurden bereits im Jahre 2019 angekündigt. Im Rahmen der HTA, die im Jahr 2020 beschlossen wurde, ist die Zahl auf 400 Stellen für Professorinnen und Professoren erweitert worden.

Welchen praktischen Nutzen diese Maßnahmen vor Ort in den einzelnen Hochschulen haben und welches enorme Potential sich für lokale Stakeholder, soziale Einrichtungen und Unternehmen ergeben, wird eigentlich erst deutlich, wenn man sich die abstrakten Zahlen an einem konkreten Beispiel klar macht. Bisher waren im Freistaat an den stattlichen HAW rund 3000 Professorinnen und Professoren beschäftigt, die mit einem Lehrdeputat von jeweils 18 Stunden pro Woche, die Studierenden in den verschiedenen Studiengängen betreuen. Davon können aber auch in einem begrenztem Umfang Stunden für die Forschung verwendet werden. Zu diesen rund 3000 Stellen kommen nun 400 neue Stellen, die kapazitätsneutral sind, die also nur für die Intensivierung der Forschungs- und Transferaktivitäten vor Ort, also einer der neuen Kernaufgaben der HAW eingesetzt werden sollen. Rechnerisch kann eine Fakultät mit 40 Mitgliedern 5 neue Stellen für Professorinnen und Professoren schaffen. Die nun auf 45 Mitglieder angewachsene Fakultät gewinnt dabei ein Lehrdeputat von 90 Stunden pro Woche, die anlassbezogen für Forschungsprojekte und Transferkooperationen ausgelobt werden können. Die Staatsregierung hat es dabei den Hochschulen selbst überlassen, auf welche Art diese Freiräume verteilt werden.

Der hlbBayern nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern

30. Juni 2021. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehen sich als Schlüsselakteure im Innovationssystem und begrüßen die neuen Akzentuierungen für Bayern als Wissenschafts- und Innovationsstandort, die mit der Novellierung einhergehen sollen. Forschung gehört zum Profil unserer Hochschulart – unser Markenkern ist die anwendungsbezogene Forschung. Zu dieser Akzentuierung passt auch die nunmehr geplante Übertragung eines eigenständigen Promotionsrechts auf forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften, weil nur mit der Möglichkeit wissenschaftlichen Nachwuchs zu bilden, ein nachhaltiger Beitrag zur Forschung generiert werden kann.

Zu diesem Impuls für Forschung, Innovation und Transfer, den das Hochschulinnovationsgesetz setzt, passt allerdings nicht, dass die Lehrverpflichtung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften immer noch deutlich zu hoch bemessen ist, um Forschung, Innovation und Transfer als Kernaufgaben neben der Lehre angemessen ausfüllen zu können. Hier bedarf es dringend einer stärkeren gesetzlichen Vorgabe. Erfreulich ist die regelhafte Einführung der Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ für die Fachhochschulen.